Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, sofern der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie dient der Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und der Einschätzung des Gesundheitszustandes der Jugendlichen. Bei Auszubildenden, die nach dem ersten
Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht ereicht haben, findet eine Zweituntersuchung statt.
Untersuchungsumfang:
Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
Körperliche Untersuchung
Diese beiden vorgenannten Untersuchungen finden an der Schnittstelle des Übergangs vom Kindes- und Jugendalter zum Erwerbsleben statt und werden deshalb vom Praxisinhaber in seiner Funktion als
Facharzt für Arbeitsmedizin besonders ernst genommen.