Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, sofern der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie dient der Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und der Einschätzung des Gesundheitszustandes der Jugendlichen. Bei Auszubildenden, die nach dem ersten Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht ereicht haben, findet eine Zweituntersuchung statt.

Untersuchungsumfang:
Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
Körperliche Untersuchung

Diese beiden vorgenannten Untersuchungen finden an der Schnittstelle des Übergangs vom Kindes- und Jugendalter zum Erwerbsleben statt und werden deshalb vom Praxisinhaber in seiner Funktion als Facharzt für Arbeitsmedizin besonders ernst genommen.