Arbeitsmedizinische Vorsorge

In meiner Praxis wird die übliche arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, ASiG und ArbSchG durchgeführt.

Die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge dient der Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsschäden, z. B. bei Feuerwehrleuten, Angestellten im Gesundheitsdienst, Servicetechnikern von Windkraftanlagen etc.

 

Selbstverständlich werden keine Befunde oder Diagnosen dem Arbeitgeber mitgeteilt, diese unterliegen vollumfänglich der ärztlichen Schweigepflicht.

 

Der Praxisinhaber ist Facharzt für Arbeitsmedizin, die Weiterbildung dorthin wurde absolviert am Institut für Arbeitsmedizin der Universität zu Lübeck.