Impfungen
Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland:
FSME für Zeckenexponierte in FSME-Risikogebieten
Hämophilus influenzae Meningitis (Erreger einer im Kindesalter gefürchteten Hirnhaut-Entzündung und einer Form der bakteriellen Epiglottitis (Kehldeckelentzündung)
Hepatitis A+B (infektiöse Leberentzündungen)
HPV (Humanes Papilloma Virus - potentieller Auslöser von Gebärmutterhalskrebs/Zervixkarzinom) - Impfung für Mädchen von 12-18 Jahren
Influenza (echte Grippe) ab dem 60. Lebensjahr und für chronisch Kranke (jährlich)
Keuchhusten/Pertussis als Regelimpfung im Kindesalter und für alle mit Kontakt zu Neugeborenen und Säuglingen (Eltern, Großeltern)
Masern (kann als Komplikation schwere Lungenentzündungen verursachen ebenso wie die gefürchtete SSPE als schwere Form einer Hirnentzündung/Enzephalitis). Bitte gehen Sie statt zur Masernparty zur
Masernimpfung!
Mumps (kann neben der Entzündung der Ohrspeicheldrüse/Parotitis auch eine Hodenentzündung/Orchitis mit nachfolgender Infertilität verursachen).
Meningokokken (Erreger der Meningokokkenmeningitis als eine Form einer bakteriellen Hirnhautentzündung) bis zum 18. Lj.
Pneumokokken (Erreger der Pneumokokkenpneumonie, einer bakteriellen Lungenentzündung, aber auch schwerer Mitetlohrentzündungen) im Kindesalter und für alle über 60 Jahren sowie für chronisch
Kranke
Poliomyelitis (Kinderlähmung) generell für alle (Auffrischung altersunabhängig bis zum Erreichen von 4 Impfungen)
Röteln (als Erkrankung für den Betroffenen eher harmlos, kann aber bei Kontakt mit Frühschwangeren zur Rötelnembryopathie, also einer schwersten Erkrankung des ungeborenen Kindes führen, ein
wichtiges Beispiel dafür, dass Impfungen nicht nur dem Schutz der eigenen Gesundheit, sondern auch der Gesundheit anderer Menschen dienen)
RSV-Impfung (Respiratory Syncytial Virus) gegen RSV-Atemwegsinfektionen im höheren Alter mit oft schwerem Verlauf.
Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie für alle (Auffrischung alle 10 Jahre nach stattgehabter Grundimmunisierung von insg. 3 Impfungen)
Windpocken im Kindesalter und für alle Frauen mit Kinderwunsch.
Zoster (Gürtelrose) ab dem 60ten Lebensjahr.
Die oben genannten Impfungen, die von der STIKO erst ab dem 60. Lebensjahr empfohlen werden, haben im Falle des Vorliegens schwerer Grunderkrankungen (Krebsleiden, Rheuma, COPD, Asthma bronchiale
etc.) die Zulassung auch bei jüngeren PatientInnen.
Der große Komplex der COVID-19-Impfungen kann wegen seiner Vielschichigkeit hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Von der STIKO empfohlene und vom GBA abgesegnete Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
In dieser Praxis werden all die o. g. Impfungen für medizinisch sinnvoll gehalten, da der Praxisinhaber im Rahmen von Dritte-Welt-Einsätzen einige dieser Erkrankungen im Vollbild bei seinen dortigen
Patienten erleben musste und von daher wenig Verständnis für das komplette Weglassen etwa der Kinderimpfungen aus welchen Gründen auch immer hat. Diese ist in ihrer Sinnhaftigkeit durch nichts zu
ersetzen, schon gar nicht durch gezielte Exposition Schutzbefohlener gegenüber der Wildinfektion (Beispiel "Masernparty"), welche m. E. eher den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt.
Einmal habe ich in meinem ärztlichen Leben eine Patientin mit SSPE erleben müssen, einer gefürchteten chronischen Hirnentzündung, die mit schwersten Behinderungen einherging und tödlich endete - nach
einer Masernparty.
Bitte beachten Sie auch, dass die Masernimpfung qua Masernschutzgesetz die einzige gesetzlich verpflichtende Impfung in Deutschland für bestimmte Personengruppen (etwa für MitarbeiterInnen in
Kindergemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und KiTa's) darstellt. Die Beschäftigten sind hierbei in der Bringepflicht! Der Masernschutz ist nachzuweisen durch zwei ordentlich dokumentierte
Masernimpfungen in Ihrem Impfpass oder durch den Antikörper-Nachweis im Blut.
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Impfungen, die bei Auslandsaufenthalten notwendig sind. Gerne werden wir Sie im Rahmen unserer reisemedizinischen Beratung diesbezüglich instruieren.
Beachten Sie jedoch bitte, dass diese keine Kassenleistung darstellt.